Die 3. Säule auf einen Blick
Säule 3a

Mit der Säule 3a sichern Sie sich Ihre Altersvorsorge, profitieren Sie steuerlich und können Sie das Kapital vorzeitig für Wohneigentum oder eine Firmengründung nutzen.
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In der Schweiz können Sie jährlich festgelegte Höchstbeträge in die Säule 3a einzahlen, die Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
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Wenn die 1. und die 2. Säule nicht reichen, um sich Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, müssen Sie zusätzlich sparen. Finden Sie jetzt heraus, wie viel Sie zurücklegen sollten.
Einfach erklärt: Was ist die 3. Säule?
Die private Vorsorge stellt die dritte Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems dar und ergänzt sowohl die staatliche (1. Säule) als auch die berufliche Vorsorge (2. Säule).
- Die 3. Säule stärkt Ihre finanzielle Sicherheit im Alter durch zusätzliches Kapital.
- Sie ist freiwillig und ergänzt die obligatorischen Vorsorgesäulen 1 und 2.
- Die 3. Säule gliedert sich in zwei Kategorien: Säule 3a (gebunden) und Säule 3b (frei).
Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und Säule 3b?
Die Säule 3a bietet steuerliche Vorteile und ist für die langfristige Vorsorge gedacht. Die Säule 3b hingegen bietet mehr Flexibilität, aber keine Steuervorteile.
Alle Unterschiede der Säulen 3a und 3b im Überblick:
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Säule 3a | Säule 3a | Säule 3b | Säule 3b |
|---|---|---|---|---|---|
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Wer kann vorsorgen? | Säule 3a | Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen | Säule 3b | Jede Person |
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Wofür dient die Vorsorge? | Säule 3a | Private Altersvorsorge | Säule 3b | Für alle Wünsche und Zwecke |
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Wie viel kann eingezahlt werden? | Säule 3a | Hier gilt ein Maximalbetrag: Für Angestellte 7258 Franken, für ٲäԻ徱 36 288 Franken oder maximal 20 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens (Stand 2025) | Säule 3b | Keine Vorgabe |
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Ist ein Vorbezug möglich? | Säule 3a | Nur in Ausnahmen wie Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder Start in die Selbstständigkeit | Säule 3b | Keine gesetzlichen Einschränkungen |
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Wann kann frühestmöglich ausgezahlt werden? | Säule 3a | Auszahlung erfolgt frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter oder – bei fortlaufender Erwerbstätigkeit – spätestens fünf Jahre danach | Säule 3b | Richtet sich nach den eigenen Bedürfnissen |
Merkmal / Aspekt / Fragestellung | Gibt es Steuervorteile? | Säule 3a | Einzahlung bis zum Maximalbetrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden | Säule 3b |
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