
Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zur Handelspolitik stellt einen bedeutenden Wendepunkt im Umgang mit präsidialen Vollmachten dar. Mit seinem Urteil hat das Gericht klargestellt, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Einführung weitreichender Zölle durch den Präsidenten bietet.
Die erste Reaktion der Märkte war positiv; die Aktienmärkte legten leicht zu und insbesondere konsumnahe Sektoren profitierten. Gleichzeitig stiegen aber die Renditen lang laufender US-Staatsanleihen leicht an und der US-Dollar wertete marginal ab, was als Hinweis auf höhere langfristige Fiskalrisiken interpretiert werden kann.
Inhaltlich bedeutet das Urteil jedoch nicht zwingend eine grundlegende Abkehr von einer protektionistischen US-Handelspolitik. Die US-Regierung hat bereits signalisiert, Zölle über alternative, enger gefasste gesetzliche Instrumente neu zu verhängen. Schätzungen zufolge würde das Wegfallen der IEEPA-Zölle den durchschnittlichen US-Zollsatz zwar senken, eine anschliessende Wiedereinführung – beispielsweise über Section 122 des Trade Act – dürfte ihn aber fast auf das bisherige Niveau zurückbringen. Der effektive Rückgang des Zollniveaus dürfte daher unseres Erachtens begrenzt bleiben.
Kurzfristig sehen wir aber trotzdem positive Impulse für die US-Wirtschaft, insbesondere falls es zu Rückerstattungen bereits gezahlter Zölle kommt. Ähnlich wie bei einem fiskalischen Stimulus könnte dadurch der private Sektor unterstützt werden. Gut positioniert wären voraussichtlich insbesondere Unternehmen, die frühzeitig Klagen eingereicht haben, etwa Importeure im Detailhandel oder im Konsumgüterbereich.
Unklar bleibt ebenfalls, wie sich der Entscheid auf die bestehenden Handelsabkommen auswirken wird, inklusive der Interessensvereinbarung, die die Schweiz mit den USA getroffen hat. Obwohl hier mit dem Gerichtsentscheid eine wichtige Rechtsgrundlage entfällt, ist es aber durchaus vorstellbar, dass die Verhandlungen aufgrund politischer Überlegungen weitergeführt werden.
Unsere Schlussfolgerungen? Wir würden drei Punkte hervorheben:
Eine der wichtigsten Erkenntnisse der Entscheidung ist, dass die institutionellen Kontrollmechanismen in den USA funktionieren. Damit dürfte sich auch das Risiko für abrupt eingeführte, breit angelegte Zölle reduzieren. Für Aktienmärkte und konsumorientierte Sektoren ist dies grundsätzlich positiv und in diesem Sinne stärkt der Entscheid unsere konstruktive Sicht auf Aktieninvestitionen, die aktuell auch von der expansiven Geld- und Fiskalpolitik und vom robusten Gewinnwachstum profitieren.
Zweitens dürfte die handelspolitische Unsicherheit anhalten, da alternative Zollinstrumente weiterhin zur Verfügung stehen und gezielt eingesetzt werden dürften. Im vergangenen Jahr hat die globale Wirtschaft nicht nur wegen der eigentlichen Zölle gelitten, sondern auch aufgrund der anhaltenden Unsicherheit bezüglich des Einführungszeitpunkts, des Umfangs und der betroffenen Güter und Länder. Ein ähnliches Hin und Her – sollte es denn passieren – könnte unserer Ansicht nach erneut zu einer negativen Stimmung an den Märkten führen. Daneben gilt es zu beachten, dass sich der Entscheid negativ auf den Staatshaushalt auswirken könnte und auch die Risiken für eine weitere Abschwächung des US-Dollars erhöhen könnte.
Drittens dürfte es sich vor diesem Hintergrund für Anlegerinnen und Anleger weiterhin lohnen, in Aktien zu investieren und dabei auch vermehrt Opportunitäten im europäischen und asiatischen Aktienmarkt wahrzunehmen. Und um die Auswirkungen einer möglichen erneuten Eskalation im Handelsstreit zu reduzieren, ist es unserer Ansicht nach attraktiver, in Gold, Hedge Funds und/oder qualitativ hochwertige Anleihen zu investieren, statt eine hohe Allokation in Bargeld zu halten. Letzteres ist im aktuellen Tiefzinsumfeld mit hohen Opportunitätskosten verbunden, gerade in der Schweiz. Zudem kann sich auch der gezielte Einsatz von strukturierten Strategien lohnen, um gezielt Risiken zu reduzieren.
